Hello. We are peepz.

Faktencheck:
Dienstleistungs­vertrag vs.
Arbeitnehmer­überlassung

Geschäftsmann sitzt am Schreibtisch mit Kollegen und unterzeichnet einen Vertrag.

Benötigen unsere Kunden professionelle Fachkräfte für unterschiedlichste Tätigkeiten, beispielsweise den Empfangsdienst, den Telefonservice oder die virtuelle Seminarbetreuung, sind sie bei uns genau an der richtigen Adresse. Wir stellen ihnen unsere Servicetalente an die Seite und garantieren dank detaillierten Briefings und regelmäßigen Schulungen eine stets hohe Qualität ihrer Arbeitsleistung. Aber wie ist das eigentlich genau – arbeiten wir mit Dienstleistungsverträgen oder Arbeitnehmerüberlassungen? Diese Frage stellen uns unsere Geschäftspartner in Beratungs- und Vertragsgesprächen immer wieder. Ein guter Grund, um in unserem heutigen Newsbeitrag den Unterschied zu erklären und übersichtlich darzustellen, welches Modell wie funktioniert.

Der Dienstleistungsvertrag

Der Dienstleistungsvertrag ist, ebenso wie die Arbeitnehmerüberlassung, eine praktische Möglichkeit für Unternehmen, Fachpersonal von Anbietern wie der peepz für bestimmte Aufgaben oder Dienstleistungen „zu mieten“. Für uns ist es allerdings weitaus mehr. Statt unsere Fachkräfte nur zu „vermieten“, setzen wir uns ausführlich mit den Anforderungen unserer Auftraggeber auseinander und richten unseren flexiblen Outsourcing-Service individuell sowie professionell aus.

Kehren wir zu den Keyfacts rund um den Dienstleistungsvertrag zurück. Die Ausgangssituation ist folgende: Arbeitnehmer, tätig für ein sogenanntes ausführendes Unternehmen, erbringen eine Arbeitsleistung für ein Drittunternehmen. Die Rahmenbedingungen werden dabei mit einem Dienstleistungsvertrag festgehalten und sind so aufgebaut, dass das ausführende Unternehmen, zum Beispiel die peepz, verantwortlich für die Erbringung des zu vergebenen Jobs und damit der wirtschaftlichen Leistung ist. Um die notwendige Arbeitsleistung für das Drittunternehmen, in diesem Fall wären dies unsere Kunden, zu erbringen, handeln wir im Kontext dieser Konstellation nach unseren eigenen betrieblichen Voraussetzungen. Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmer, in diesem Fall unsere Servicetalente, auch dann, wenn sie für unsere Kunden tätig sind, unseren Weisungen unterliegen.

Auf den Punkt gebracht: Ein Dienstleistungsvertrag besteht zwischen uns, der peepz, und unseren Kunden. Unsere Fachkräfte arbeiten für unser Unternehmen. Diese stellen wir Drittunternehmen an die Seite, sind gleichzeitig allerdings für die Ausführung ihrer Arbeitsleistung verantwortlich.

Mann und Frau schütteln sich nach erfolgreichem Vertragsabschluss die Hände.

Die Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung hingegen ist anders aufgebaut – in diesem Fall gliedert ein Drittunternehmen „ausgeliehene“ Arbeitskräfte in die eigenen Prozesse und Strukturen ein und ist somit auch weisungsbefugt.

Beispielhaft erklärt würde dies bedeute: Wir als die peepz stellen unseren Kunden lediglich passende Servicetalente zur Verfügung und tragen keinerlei weitere Verantwortung – weder im Hinblick auf die Arbeitsleistung unseres Personals noch in Bezug auf den wirtschaftlichen Erfolg unserer Geschäftspartner.

Auf den Punkt gebracht: Im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung organisieren wir als „Verleiher“ Personal für einen „Entleiher“. Unsere Vertragspflicht endet genau ab dem Zeitpunkt, in welchem wir unseren Partnern unsere Arbeitskräfte zur Verfügung stellen.

Vorstellungsgespräch und Vertrag mit einer weiblichen Führungskraft und Bewerberin

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

Wir haben bereits erklärt, wie sich ein Dienstleistungsvertrag und eine Arbeitnehmerüberlassung voneinander unterscheiden. Im folgenden Absatz werfen wir noch einmal einen detaillierten Blick auf beide Vertragsarten und deren Abgrenzungen voneinander.

1. Haftung

Arbeiten wir mit Dienstleistungsverträgen und stellen unseren Geschäftspartnern unsere Empfangskräfte, Hostessen oder unsere Virtuellen Assistenzen an die Seite, tragen wir die volle Haftung für die zu erbringende Arbeitsleistung sowie alle gesetzlichen Vorgaben. Im Falle von Arbeitnehmerüberlassungen liegt die Haftung bei dem Unternehmen, welches die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer in Anspruch nimmt.

2. Arbeitsbedingungen

Gilt ein Dienstleistungsvertrag, können das ausführende Unternehmen, also die peepz, und der jeweilige Vertragspartner, das wären somit wieder unsere Kunden, die Arbeitsbedingungen frei vereinbaren. Für Arbeitnehmerüberlassungen gelten meistens tarifvertragliche Regelungen.

3. Vertragsbeendigung

Dienstleistungsverträge können von den beteiligten Parteien jederzeit gekündigt werden. Im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung hingegen müssen sich sowohl das Unternehmern, welches die Arbeitskräfte stellt, als auch das Unternehmen, welches deren Arbeitsleistung in Anspruch nimmt, an eine Kündigungsfrist halten.

4. Steuerrechtliche Aspekte

Arbeiten wir als peepz mit Dienstleistungsverträgen, unterliegen wir unseren eigenen steuerrechtlichen Regelungen und nicht denen unserer Partnerunternehmen. Im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung hingegen gelten für den „Verleiher“ die steuerrechtlichen Regelungen des „Entleihers“.

Zwei Gesprächspartner besprechen vertragliche Einzelheiten.

Mit welchem Vertragsmodell arbeiten wir bei der peepz?

Fragen uns unsere Kunden, mit welchem Vertragsmodell wir arbeiten, können wir ihnen eine klare Antwort auf ihre Frage geben: Wir setzen komplett auf Dienstleistungsverträge. Der Grund? Wir vermitteln „nicht einfach nur“ Personal, sondern stellen unseren Geschäftspartnern von uns passgenau ausgewählte, gebriefte und geschulte Fachkräfte an die Seite. Unser Prozess ist individuell statt anonym und statt ausschließlich Quantität steht bei uns vor allem eine hohe Qualität im Fokus. Diese können wir deshalb garantieren, weil wir unsere Service-Talente mit fairen Dienstleistungsverträgen ausstatten und Verantwortung für die Arbeitsleistung unserer Fachkräfte übernehmen.  

Sie sind auf der Suche nach motivierten und professionellen Service-Talenten und haben Interesse an einer Zusammenarbeit mit uns? Schauen Sie sich auf unserer Website um, entdecken Sie unsere Dienstleistungsangebote in den Bereichen Onsite sowie Remote und senden Sie uns Ihre Anfrage per Mail, über unser Kontaktformular – oder melden Sie sich telefonisch unter +49 (0) 6205 36191 80. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Nadine Schneeloch, Recruiter bei peepz GmbH, arbeitet am Laptop.

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